Flusskaskoversicherung Versicherungsvergleich Flußkasko Preisvergleich

Schiffsversicherung günstiger: Frachter, Binnenschiffe, Auto-Fähren, Yachten und Tankschiffe / Gefahrgut
Spediteur Transportunternehmer Reeder Binnen Schiffer Werft
Gemeinde Stadt - Stadtwerke - öffentliche Hand

 

Flusskasko ist eine Versicherung für Binnenschiff, Frachter (auch Gefahrgut Schiff) und Auto Fähre (im Gegensatz zur See Kasko) oder schwimmender Anlage. Dies können u.a. Pontons (Pontonbrücken), Landebrücken, Anleger, welche oftmals von der Stadt oder städtischen Tochtergesellschaften betrieben werden, sein. Genausogut ein schwimmendes Labor, wie das der Uni der Stadt Köln am Rhein kurz vor Rodenkirchen.
 
Der Versicherungsschutz umfasst:
Schifffahrtsunfall - Feuer inkl. Brand - Blitzschlag - Explosion - Höhere Gewalt - Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus - Wrackbeseitigungskosten - Ersatz an Dritte

  Autofähre bei Bonn für die Schiffsversicherung vom Versicherungsmakler versichert

Ist Ihr Risiko zur Flusskasko durch die richtige Versicherung gut versichert? Möchten Sie Kosten senken und Versicherungskosten sparen? Als Versicherungsmakler berate ich Sie unabhängig und neutral, um Sie preiswert und günstig zu versichern. Ich bearbeite Ihre Ausschreibung gründlich durch Versicherungsvergleich. Neben dem Versicherungsumfang und Preis, dem Beitrag, unterscheiden sich die Tarife und Prämien u.a. auch in der Höhe der Selbstbeteiligung pro Schaden.

Sanierung des Kaskovertrags für Ihr Schiff - Ihre Fähre - Ihren Container Frachter

Der Experte hilft auch bei einer Erhöhung vom Beitrag oder der Abzugsfranchise (Selbstbeteiligung je Schaden) durch schlechten Schadenverlauf / Renta. Geben Sie mir eine Einzelschaden-Aufstellung und Rentabilitätsberechnung (Schadenquote) von Ihrem Vor-Versicherer, so dass ich für Sie in Vertragsverhandlungen gehen kann. Sie erhalten Angebote von  Versicherungsmakler Peter Müller zum Vergleich ohne Arbeit und Kosten.

Außerordentliche Kündigung der Fluss-Kasko-Versicherung

Bei einer Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung / Sanierungs-Angebot entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Selbstbeteiligung und / oder des Preises zu deren Inkrafttreten kündigen. Auch hierzu berate ich und helfe Ihnen.

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DTV-Donauklausel
zu den AVB Flusskasko 2000/2008 Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

Inhaltsübersicht

1 Fahrtgrenzen auf der Donau
2 Anmeldungspflicht und Deckungsübernahme
3 Zusatzprämie und Zusatzfranchise
4 Einschränkung des Versicherungsschutzes

1 Fahrtgrenzen auf der Donau
In Ergänzung zu Ziff. 2 AVB Flusskasko 2000/2008 gilt: Fahrten auf der Donau und den damit in Verbindung stehenden Wasserstraßen bis zu den jeweiligen Schwarzmeerhäfen sind mitversichert.

2 Anmeldungspflicht und Deckungsübernahme
Fahrten auf der Donau und den damit in Verbindung stehenden Wasserstraßen ab Bratislava sind anmeldepflichtig. Der Versicherungsschutz muss vor Antritt der jeweiligen Reise vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer bestätigt worden sein. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der Versicherer, gemäß Ziff. 15.3 AVB Flusskasko 2000/2008 leistungsfrei.

3 Zusatzprämie und Zusatzfranchise
Für Fahrten auf der Donau und den damit in Verbindung stehenden Wasserstraßen ab Bratislava wird vom Versicherer eine in der Police vereinbarte Zusatzprämie erhoben und/oder eine vereinbarte zusätzliche Abzugsfranchise angewendet.

4 Einschränkung des Versicherungsschutzes
Für Fahrten auf der Donau und den damit in Verbindung stehenden Wasserstraßen ab Bratislava gelten folgende Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
a) Ziff. 8 AVB Flusskasko 2000,/2008 (Hoheitliche Maßnahmen bei Gewässerverschmutzungen) ist gestrichen. Ziff. 24 AVB Flusskasko 2000/2008, (Sicherheitsleistung) ist gestrichen; im Rahmen der Ziffer 4 b) dieser Bedingungen entscheidet der Versicherer über die Stellung einer Briefgarantie.
b) Die für Ziff. 4 AVB Flusskasko 2000/2008 (Ersatz an Dritte) in der Police vereinbarte Versicherungssumme ist begrenzt auf ...............
Auszug aus den AVB zur Flusskaskoversicherung

AVB Flusskasko 2000, Fassung 2004 1/8
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Flusskasko-Risiken 2000, Fassung 2004
(AVB Flusskasko 2000/2004) Musterbedingungen des GDV

1 Versicherter Gegenstand

1.1 Versichert ist das Schiff mit seinen maschinellen Einrichtungen, dem Zubehör und der Ausrüstung.

1.2 Einem Schiff sind gleichzusetzen: Baggereifahrzeuge, Krane, Elevatoren und alle sonstigen schwimmenden und beweglichen Anlagen und Geräte ähnlicher Art, z.B. Ponton also Pontonbrücken.
Ausgenommen sind Luftkissenfahrzeuge.

1.3 Maschinelle Einrichtungen sind die Hauptantriebsanlage einschließlich Welle und Propeller, die Hilfsaggregate, Pumpen, Kühlanlagen und Decksmaschinen mit zugehörigen Einrichtungen.

1.4 Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Schiffes zu sein, dem Betrieb des Schiffes dauernd zu dienen bestimmt sind und sich auf dem Schiff befinden, insbesondere das Inventar und das Mobilar. Zubehör ist mitversichert, auch wenn es nicht Eigentum des Versicherungsnehmers ist.

1.5 Ausrüstung sind die zum Betrieb des Schiffes erforderlichen zum Verbrauch bestimmten Gegenstände.

2 Geltungsbereich und Fahrtgrenzen

2.1 Versicherungsschutz besteht auf allen europäischen Binnengewässern, sofern nicht im Schiffszeugnis oder -attest die Zulassung zum Verkehr eingeschränkt ist. Für Gegenstände gemäß Ziffer 1.2 wird der Geltungsbereich in der Police vereinbart.

2.2 Wird eine auf bestimmte Fahrtgebiete eingeschränkte Verkehrszulassung des Schiffes, insbesondere durch Eintragung im Schiffszeugnis oder Schiffsattest, erweitert, so sind Überschreitungen der Fahrtgrenzen des bisherigen Geltungsbereichs nur dann versichert, wenn dies vor Reiseantritt vereinbart worden ist.

3 Umfang des Versicherungsschutzes

3.1 Versicherte Gefahren, Aufwendungen und Kosten

3.1.1 Der Versicherer leistet Ersatz für Verlust oder Beschädigung des versicherten Schiffes, verursacht durch:

– Schifffahrtsunfall
– Brand, Blitzschlag, Explosion
– höhere Gewalt
– Einbruch-Diebstahl, Beraubung, Vandalismus

Der Versicherer leistet für Teilschäden an der Ausrüstung jedoch nur Ersatz, sofern diese durch Brand, Blitzschlag und Explosion verursacht werden.

3.1.2 Der Versicherer leistet ferner gemäß Ziffer 3.1.1 Ersatz für Schäden
– an dem versicherten Schiff während des Aufenthalts im Dock, auf dem Helgen und auf dem Slip
– an Teilen des versicherten Schiffes und seines Zubehörs, die vorübergehend von Bord genommen werden. Eine anderweitig bestehende Versicherung geht dieser Versicherung voran.

3.1.3 Ferner leistet der Versicherer Ersatz für:

3.1.3.1 Ersatz an Dritte gemäß Ziffer 4;

3.1.3.2 Beiträge, die der Versicherungsnehmer zur großen Haverei gemäß Ziffer 5 zu leisten hat;

3.1.3.3 Aufopferung gemäß Ziffer 6;

3.1.3.4 Kosten der Wrackbeseitigung gemäß Ziffer 7;

Link zum PDF AVB Fluß-Kasko-Versicherung 2000 / 2004 Komplett 8 Seiten (auch Druckversion)

Link zum PDF Komplett 7 Seiten AVB 2000/2008 (auch Druckversion)

Fragebogen für Angebote und Vergleiche Flusskasko-Versicherung:

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Als freier Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie den Preis, Beitrag, Versicherungsbeitrag und vor allem auch die Leistung einer Flusskaskoversicherung. Ich erstelle diesen Versicherungsvergleich neutral und unabhängig für Sie kostenlos, da die Courtage von dem jeweiligen Versicherer an mich gezahlt wird. Sie können auch bestehende Versicherungen von mir betreuen lassen; es bedarf also nicht erst einer Kündigung Ihrer Flusskaskoversicherung, um von mit beraten und betreut zu werden.


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